Infos für unsere Kunden
Einkaufsberechtigung
Nicht jeder darf bei der Mössinger Tafel einkaufen. Unsere Kunden sind Menschen mit geringem Einkommen, Rentner (mit geringer Rente), alle Empfänger von Arbeitslosengeld II (Hartz-IV, SGB II), Empfänger von Grundsicherung (SGB XII), Asylbewerber und Flüchtlinge.
Gerne prüfen wir, ob wir Ihnen eine Einkaufsberechtigung erteilen können. Dies können wir Ihnen während der Öffnungszeiten anbieten.
Um sicherzustellen, dass unsere günstigen Waren nur an berechtigte Personen abgegeben werden, müssen wir das Einkommen neuer Kunden überprüfen.
Kundenkarte
Voraussetzung ist:
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Regeln:Für den Einkauf in der Mössinger Tafel gelten besondere Regeln. Aus aktuellen Anlass gelten diese Zusatzregeln:
Allgemeine Regeln:
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Bringen sie die Berechtigungskarte bitte bei jedem Einkauf mit.
Das kostet ein Einkauf im Mössinger Tafelladen:
Wir haben gestaffelte Preise: |
1 Pers. – 1,50 € |
2 Pers. – 3,00 € |
3 Pers. – 4,50 € |
max. Preis 4,50 € |
Dies ist ein symbolisches Entgelt. Damit finanzieren wir z.B. Kosten für Fahrzeuge, Strom, Wasser, usw.. Aus diesen Gründen hat sich die Mössinger Tafel für ein Laden-Modell entschieden, bei dem wir für die Lebensmittel einen symbolischen Preis berechnen. |
Das Rollierende System
Download: Rollierendes System